Umstellung der Einzugsermächtigung in SEPA-Basis-Lastschrift

 

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

 

Sie haben möglicherweise schon aus den Medien erfahren, dass das deutsche Zahlungswesen auf den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsstandard (SEPA) zum 01.02.2014 umge­stellt wird, dies wirkt sich insbesondere auf den Lastschrifteinzug aus.

 

Was bedeutet das für Sie?

Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen. Bislang konnten wir die Beiträge mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren von dem uns angegebenen Konto einziehen. Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung wird dabei von uns als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt.

 

Der Beitragseinzug mittels SEPA-Lastschriftmandat wird durch

  • Ihre persönliche Mitgliedernummer (siehe auch Verwendungszweck von Beitragseinzug 2013) und
  • unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE45ZZZ00000203441

gekennzeichnet sein, die beide von uns bei allen Lastschrifteinzügen mit angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns automatisch erfolgt, brauchen Sie nichts zu veranlassen.

 

Der Beitragseinzug erfolgt zu den bisherigen Einzugsterminen jeweils Ende Februar.

 

Freundliche Grüße

der Vorstand des Fördervereins der Astrid-Lindgren-Grundschule Sehnde e. V.