Beitritt

 

Werden Sie Mitglied im Förderverein

und unterstützen Sie damit die Astrid-Lindgren-Grundschule

und ihre Schüler in ideeller und materieller Hinsicht!

 

Ohne die Hilfe unserer Eltern, Lehrer, Förderer und Ehemaligen kann der Förderverein die ihm gestellten Aufgaben nicht erfüllen (siehe auch "Über uns").

 

Wir bitten Sie deshalb, unsere Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft zu unterstützen.

 

Was bedeutet eine Mitgliedschaft im Förderverein für Sie?

Neben dem jährlichen (Mindest-)Beitrag von nur 18 € als Einzelmitglied oder 24 € als Familienmitglied gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Die Mitgliedschaft ist jederzeit zum Jahresende kündbar. Allerdings können Sie durch Ihre aktive Mitarbeit dazu beitragen, dass der Förderverein im Interesse der Schülerinnen und Schüler seine ehrenamtliche Arbeit weiterhin erfolgreich fortsetzen kann.

Ihre steuerlich absetzbaren finanziellen Beiträge, Geld- und Sachspenden kommen ausschließlich und ungeschmälert unseren Kindern zugute.

 

Über den jährlichen Mitgliedsbeitrag stellt Ihnen der Förderverein gerne eine Zuwendungsbestätigung aus, die Sie steuerlich geltend machen können.

 

Somit sind Ihre Mitgliedsbeiträge auch von der Steuer absetzbar!


Durch Spenden sowie eine Reihe von Veranstaltungen und Aktivitäten werden weitere Gelder für die Förderung der Schule und damit aller Kinder beschafft.

Doch nicht nur der finanzielle Beitrag ist wichtig für die Arbeit des Fördervereins, auch die Hilfe und Mitarbeit der Mitglieder ist ein wichtiger Bestandteil.

Die ausgedruckte & ausgefüllte Beitrittserklärung kann im Sekretariat der Astrid-Lindgren-Grundschule und natürlich bei allen Vorstandsmitgliedern des Fördervereins abgeben werden.

 

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Download Beitrittserklärung

 

Beitrittsformulare liegen ebenfalls im Sekretariat der Astrid-Lindgren-Grundschule in Sehnde aus.

 

So erhalten Sie eine Spendenbescheinigung:

Für einen Betrag von bis zu maximal 200,- € akzeptieren die Finanzämter eine Kopie des Kontoauszuges mit den Abbuchungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden für die steuerliche Berücksichtigung im Rahmen der Sonderausgaben gemäß § 10b EStG. Die steuerliche Anerkennung bezieht sich sowohl auf die Mitgliedsbeiträge als auch auf Spenden.

Zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt haben Sie die Möglichkeit, sich die Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit des Fördervereins für Mitgliedsbeiträge und Spenden auszudrucken, die Sie neben Ihrem Kontoauszug Ihrer Einkommens-/ Lohnsteuererklärung beifügen können.

Für Beiträge und/oder Spenden über 200,- € stellen wir auf Wunsch eine gesonderte Bescheinigung aus. Bitte wenden Sie sich an den Vorstand, gern auch per E-Mail.