Schulvorstand

 

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Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der Schulvorstand als neues zentrales Organ der Schule. In ihm werden die Schulleiterinnen und Schulleiter mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen, Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte zum Wohl der Schulen verantwortlich zusammenarbeiten.

Durch den Schulvorstand aber werden die unterschiedlichen Kenntnisse und Kompetenzen auch der übrigen Angehörigen der Schulgemeinschaft in die Entscheidungen der Schule und ihre Qualitätsentwicklung eingebracht.

Die kommunalen Träger wirken im Schulvorstand mit Rede- und Antragsrecht mit.

 

 

Worüber entscheidet der Schulvorstand (§ 38 a Abs. 3 NSchG)?

Der Schulvorstand entscheidet u. a. über:

  1. die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom MK eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulierung“),
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 12 Abs. 3 Satz 3, § 23),
  4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  5. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
  6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters, der ständigen Vertreterin bzw. des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen,
  7. die Abgabe zur Herstellung des Benehmens (§ 45 Abs. 2 Satz 1, § 48 Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 3 Satz 3),
  8. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  9. Schulpartnerschaften,
  10. Mitwirkungsentscheidungen bei der Namensgebung (§ 107),
  11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen,
  12. Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen an Grundschulen,
  13. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
  14. Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
  15. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d.h. Selbstevaluation) und
  16. Vorschlag für Schulprogramm und Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand).

 

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule als

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